Aktuelles
Kanzlei
Neue Homepage, neue Kontaktdaten und ein zusätzliches Fachgebiet.
Meine Kanzlei hat sich in den letzten Monaten in zahlreichen Punkten erweitert, um Ihnen ein noch besseres Angebot zu unterbreiten. Der Bereich Coaching ergänzt die bisher angebotene arbeitsrechtliche Beratung um interessante Leistungsangebote. Sie profitieren nun von einer faszinierenden Kombination aus Coaching und Arbeitsrecht.
Veranstaltungen
Arbeitsrechtsfrühstück
Mit dem ersten Arbeitsrechtsrechtsfrühstück im September soll diese Austauschreihe wieder aufgenommen werden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird es genügend Platz geben, um Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, damit alle TeilnehmerInnen sich entspannt auf den Austausch konzentrieren können.
Nächster Termin: voraussichtlich 21.09.22
Rechtsprechung
Aufhebungsvertrag und Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Februar 2022 -6 AZR 333/21
Das Bundesarbeitsgericht hat sich jüngst mit der Frage beschäftigt, ob der Umstand, dass der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrages von der sofortigen Annahme seitens des Arbeitnehmers abhängig macht und bei Nichtannahme eine Strafanzeige sowie eine außerordentliche Kündigung in Aussicht stellt, gegen das Gebot des fairen Verhandelns gemäß §§ 311, 241 BGB verstößt. Die Richter des Sechsten Senats kamen zum Ergebnis, dass ein verständiger Arbeitgeber im aktuellen Fall die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung und auch die Erstattung einer Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen darf. Auch wurde die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmerin nicht dadurch verletzt, dass das Angebot zur sofortigen Annahme unterbreitet wurde. Die Entscheidung erfolgte unter Würdigung der Gesamtumstände und der Berücksichtigung der konkreten Verhandlungssituation.